Führerscheinentzug bei Cannabiskonsum
geschrieben von Juwie
Gemäß Paragraph Drei Absatz Eins Satz Eins des StVG und Paragraph Sechsundvierzig Absatz Eins Satz Eins der FeV ist jedem die Fahrerlaubnis zu entziehen, der sich als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges erweist.
Ja, und was braucht es für den Gesetzgeber, um ungeeignet zu erscheinen? Ein tägliches Feierabendbier gehört nicht dazu. Regelmäßige Prügelstrafe für Frau und Kind gehört nicht dazu. Nicht-artgerechtes Halten von Haustieren gehört nicht dazu. Gelegentliches Konsumieren von Cannabis und Cannabis-Produkten gehört dazu. (Dabei ist natürlich nicht das Kauen auf einer Hanf-Jeans gemeint …)
Wenn jetzt ein Heini mit THC im Blut beim Autofahren erwischt wird, stellt sich ja die Frage: Kifft der öfters, oder nur ausgerechnet heute?
Denn wenn der Cannabiskonsum einmalig war, kann der Führer Fahrer einem Fühererscheinentzug entgehen, “andernfalls ist ihm die Fahrerlaubnis zwingend zu entziehen.” (Zitat Verwaltungsgericht Saarlouis (Az.:10L 80/09), lies selbst!)
Bei einer THC-Konzentration von bis zu 100 Nanogramm (ng) pro ml ist eine Abgrenzung zwischen einmaligem und gelegentlichen Cannabis-Konsum nicht möglich, wobei ab einem Wert von 1 ng von einer Leistungsbeeinträchtigung bei zeitnahem Konsum ausgegangen werden kann.
Was bedeutet das? Das heißt im Klartext, man kann bei einer Blutprobe während einer Verkehrskontrolle nicht feststellen, ob ein Ertappter einmalig oder gelegentlich THC seinem Astral-Körper zuführt.
Was heißt nun wiederum das für die oben erwähnte Rechtsprechung aus dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)?
Ich zitiere nochmal aus der o.g. Entscheidung des Verwaltungsgerichtes:
“Wenn eine Abgrenzung zwischen einmaligem und gelegentlichen Cannabiskonsum anhand der Blutuntersuchung nicht eindeutig möglich ist, muss der Betroffene glaubhaft darlegen können, dass es sich um einen einmaligen, beziehungsweise experimentellen Cannabiskonsum gehandelt hat.”
Yeah! Experimenteller Cannabiskonsum! Das find ich gut! Das musst Du aber dann glaubhaft darlegen. “Wirklich, Herr Richter, ich wollte nur mal ausprobieren, ob Cannabis beim Autofahren genauso wirkt wie Cola-Rum.” oder
“Herr Richter, in der Projektwoche an unserer Schule erforschen wir die Wirkung von Cannabis auf das räumliche Sehen. Ich würde doch freiwillig NIE kiffen!” oder
“Ich wusste gar nicht, was das ist, ein Joint. Als dieser Fremde mir die komische dicke Zigarette gegeben hat und gesagt hat, das wäre ganz harmlos, kam mir das schon ein wenig komisch vor. Aber ich hätte nicht gedacht, dass das Drogen … (mit verächtlichem Unterton)… DROGEN sind.” oder
“Ich sag ihnen Herr Richter, machen Sie das nicht! Echt, das geht geht gar nicht: Kiffen und Autofahren. Das weiß ich jetzt.Und ich würd’s never never again machen, Herr Richter! … Herr Richter ….”
Jeder Richter wird Dir förmlich aus der Hand fressen!
:-)
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Mi, 2 Dez 2009 um 15:50
Also die Geschichte mit dem Typen mit der Zigarre halte ich für am glaubwürdigsten :)
Aber wenn man mich fragt, sollte einfach der Führerschein entzogen werden, egal ob einmalig oder jeden Tag, wer wissentlich andere Menschen gefährdet hat es mit Führerscheinentzug noch Glück gehabt…
Do, 3 Dez 2009 um 16:40
Und wie ist es mit Alkohol? Wer am Wochenende einen drauf gemacht hat, darf dann ein viertel Jahr kein Auto mehr fahren?
(Ich weiß, der Vergleich hinkt, weil sich Alkohol nicht so lange nachweisen lässt wie THC – aber gerade das IST ja die Ungerechtigkeit!)
Ich bin übrigens ein Verfechter der 0.00 Promille-Regelung im Auto-Straßenverkehr, und Du?