Fand man in z.B. Bayern unser online-Angebot von Kratom gestern noch “pfundig”, wird man schon heute nicht mehr fündig.
Ihr könnt ja mal spaßeshalber auf unseren Shop-Seiten oben im Suchen-Feld “Kratom” eintippen -es wird keine Suchergebnisse geben.
Wir mussten alle unsere Kratoms, oder Kratömmer oder wie der Plural von Kratom auch immer ist, im online-Shop deaktivieren und im Laden in Bremen aus den Regalen und aus dem Verkehr ziehen.
Warum machen wir denn das? Nicht, weil wir von heute auf morgen etwas gegen Kratom haben oder weil wir so bekloppt sind, gute Kunden zu verprellen, nein, wir tun es, weil wir, wie jeder andere anständige Deutsche auch, gesetzestreue Bürger sind.
Uns wurde am Mittwoch von der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend, Soziales, Halbfettmagarine und Universal-Fernbedienungen, Frau Ingelore Rosenköttel, der Verkehr mit Kratom verboten. Wir dürfen es nicht mehr in Verkehr bringen, verbringen oder rein und raus bringen, dieses Kratom und alle seine Produkte.
Die Begründung ist sehenswert, denn im Grunde richtet sie sich direkt an Euch, unsere Udopea-Kunden.
Im Dezember letzten Jahres hat der Zoll in Bremen einen 1kg-Brocken Kratom-Harz beschlagnahmt, den wir regulär als Kratomextrakt ein- und in unserem Shop wieder ver-kaufen wollten. Der Zoll ließ den Brocken pharmakologisch untersuchen und daraufin als Arzneimittel einstufen, dessen Einfuhr nach Deutschland nicht erlaubt ist.
Wir haben dem lieben Herrn Zoll dann erklärt, dass wir diesen Kratomextrakt zur Raumluftverbesserung und Verräucherung und NICHT zur Anwendung im oder am menschlichen Körper anbieten.
Nun kommt die Senatorin Rosenköttel ins Spiel, die uns zwar nicht sagt, nein, Ihr bietet es eben doch zum Verzehr und zur Anwendung an – was zweifellos und zu Recht verboten wäre – Nein, Frau Rosenköttel sagt uns: Ihr bietet es Euren Kunden zwar als Räuchermischung an, aber Eure Kunden benutzen es nicht als Räuchermischung. Sie verzehren es.
Beweise dafür? – Na, das ist in den “einschlägigen Kreisen” nun mal so.
So, liebe Udopea-Kunden, weil IHR Euch also nicht an den von uns vorgegebenen Verwendungszweck haltet – weil Ihr nunmal solche einschlägigen Kreise zu sein scheint – dürfen WIR Kratom in keiner erdenklichen Form mehr verkaufen.
Es ist auch verboten, Automobile mit Dieselmotor mit Heizöl zu betanken. Das weiß man. Man weiß auch, dass es Leute trotzdem tun. Ist der Verkauf von Heizöl deshalb verboten?
Es ist auch verboten, rohe Eier auf Politiker zu werfen. Auch das ist kein Geheimnis. Es ist aber auch kein Geheimnis, dass es TROTZDEM Leute – besonders welche aus einschlägigen Kreisen – tun. Ist der Verkauf von rohen Eiern nun verboten?
Am ärgerlichsten ist doch aber, dass Frau Senatorin Rosenköttel für Arbeit, Frauen, arbeitende Frauen, sozialistische Jugend, Hatschi und Gesundheit gar keine Anhaltspunkte dafür hat, dass Udopea-Kunden unser Kratom als Arzneimittel benutzen. Sie nimmt es lediglich an!
Und daraus leitet sich diese geschäftsschädigende Maßnahme ab. Dabei weisen WIR im Internet explizit darauf hin, Kratom NICHT zu verzehren, geschweige denn als Arznei einzusetzen. Und wogegen auch?
Wenn Udopea also im online-Shop neben einen angebotenen Artikel in Großbuchstaben und fett gedruckt schreibt “NICHT ZUM VERZEHR GEEIGNET, NUR ZUR VERRÄUCHERUNG”, dann darf man es als gegeben ansehen, dass wir diesen Artikel für den Verzehr anbieten.
Ja, nee, is klar. Klingt logisch.
Und wenn Frau Rosenköttel neben ihren Namen u.a. “Senatorin für Arbeit und Soziales” schreibt, dann kann man sich ja denken, was da eigentlich dahinter steckt.
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